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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Bedingungen für Buchung, Zutritt und Nutzung des Golf Room im vollständigen Überblick.

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
  2. 2. Buchung, Vertragsschluss und Preise
  3. 3. Stornierung, Nichterscheinen, vorzeitiger Abbruch
  4. 4. Zutritt und Selbstbedienungsbetrieb
  5. 5. Begleitpersonen und Minderjährige
  6. 6. Nutzungsregeln
  7. 7. Selbstbedienungsbar
  8. 8. Alkohol und Jugendschutz
  9. 9. Schäden und Verstösse
  10. 10. Haftung der Gesellschaft
  11. 11. Technische Störungen
  12. 12. Guthaben und Gutscheine
  13. 13. Videoüberwachung
  14. 14. Änderungen dieser AGB
  15. 15. Schlussbestimmungen
Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
  2. 2. Buchung, Vertragsschluss und Preise
  3. 3. Stornierung, Nichterscheinen, vorzeitiger Abbruch
  4. 4. Zutritt und Selbstbedienungsbetrieb
  5. 5. Begleitpersonen und Minderjährige
  6. 6. Nutzungsregeln
  7. 7. Selbstbedienungsbar
  8. 8. Alkohol und Jugendschutz
  9. 9. Schäden und Verstösse
  10. 10. Haftung der Gesellschaft
  11. 11. Technische Störungen
  12. 12. Guthaben und Gutscheine
  13. 13. Videoüberwachung
  14. 14. Änderungen dieser AGB
  15. 15. Schlussbestimmungen
Dokumentstand

Golf Room – Precision Golf GmbH, Zürich – Fassung vom 01.10.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

1.1Die Precision Golf GmbH, Trottenstrasse 27, 8037 Zürich (die «Gesellschaft»), betreibt unter der Bezeichnung «Golf Room» Räumlichkeiten mit Golfsimulatoren an der Zwinglistrasse 8, 8004 Zürich (die «Anlage»).

1.2Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen und für jede Nutzung der Anlage, einschliesslich der Nutzung durch Begleitpersonen. Mit Abschluss der Buchung anerkennt die buchende Person diese AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

1.3Massgebend ist die im Zeitpunkt der Buchung auf www.golfroom.ch publizierte Fassung.

1.4Die Anlage ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr buchbar. Massgebend sind die auf der Buchungsplattform freigegebenen Slots. Die Gesellschaft kann die buchbaren Zeiten jederzeit anpassen; für bereits bestätigte Buchungen gilt Ziffer 11.6.

2. Buchung, Vertragsschluss und Preise

2.1Buchungen erfolgen ausschliesslich online über die auf www.golfroom.ch verlinkte Buchungsplattform von Trackman. Für die Buchung ist ein Trackman-Benutzerkonto erforderlich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Adyen, der Zutritt über das Zutrittssystem Avigilon Alta. Für diese Dienste gelten ergänzend die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieterin.

2.2Vertragspartnerin für die Nutzung der Anlage ist ausschliesslich die Precision Golf GmbH. Die genannten Drittanbieterinnen erbringen ausschliesslich technische Vorleistungen (Buchung, Zahlung, Zutritt).

2.3Gebucht wird ein Zeitfenster (Slot) an einem Simulator zu einem Pauschalpreis, unabhängig von Tageszeit, Wochentag und Saison. Der Preis richtet sich nach der gebuchten Dauer; massgebend ist der für den gewählten Slot auf der Buchungsplattform angezeigte Preis. Das gebuchte Zeitfenster umfasst den Zutritt, die Vorbereitung, den Systemstart, die eigentliche Nutzung, das Aufräumen und das rechtzeitige Verlassen der Anlage. Pro Slot sind höchstens sechs Personen zugelassen. Als Personen gelten alle Anwesenden, auch nicht spielende Begleitpersonen und Kinder.

2.4Der Preis ist bei der Buchung über die Buchungsplattform zu bezahlen. Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Preise, inklusive allfälliger Mehrwertsteuer. Nach erfolgter Zahlung erhält die buchende Person eine Buchungsbestätigung von Trackman sowie eine E-Mail der Gesellschaft mit den Zutrittsinformationen.

3. Stornierung, Nichterscheinen, vorzeitiger Abbruch

3.1Buchungen können bis 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Slots kostenlos über die Buchungsplattform storniert oder verschoben werden.

3.2Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen bleibt der volle Preis geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

3.3Weist die buchende Person einen wichtigen Verhinderungsgrund nach, namentlich Krankheit oder Unfall, belegt durch ein Arztzeugnis, wird der Buchungsbetrag als Guthaben nach Ziffer 12 gutgeschrieben. Der Nachweis ist spätestens innert fünf Kalendertagen nach dem gebuchten Termin per E-Mail an info@golfroom.ch einzureichen; nach unbenutztem Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch. Ein Verhinderungsgrund einer Begleitperson begründet keinen Anspruch, sofern die buchende Person und die übrige Gruppe die Buchung nutzen konnten. Andere Gründe, namentlich berufliche Verhinderung, Verkehrsstörungen oder Witterung, begründen keinen Anspruch.

3.4Verspätetes Erscheinen oder ein vorzeitiger Abbruch der Nutzung berechtigen weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Verlängerung des Slots.

4. Zutritt und Selbstbedienungsbetrieb

4.1Die Anlage wird ohne Personal im Selbstbedienungskonzept betrieben. Der Zutritt erfolgt über einen persönlichen Zutrittscode, der der buchenden Person vorgängig per E-Mail zugestellt wird und ab fünf Minuten vor Beginn und fünf Minuten nach Ende des gebuchten Slots gültig ist.

4.2Der Zutrittscode ist persönlich und darf nur an Personen der eigenen Gruppe weitergegeben werden. Die buchende Person sorgt dafür, dass keine unberechtigten Personen Zutritt erhalten und dass beim Verlassen das Schloss eingerastet ist und sich die Türe von aussen ohne gültigen Zutrittscode nicht mehr öffnen lässt. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet die buchende Person für die daraus entstehenden Schäden. Der Ausgang aus der Anlage ist jederzeit und ohne Zutrittscode möglich. Ein Verlassen der Anlage nach Ablauf des Slots begründet keinen Anspruch auf erneuten Zutritt.

4.3Bei Überschreitung der Nutzungszeit um mehr als zehn Minuten kann die Gesellschaft zusätzlich zum Buchungspreis eine Zusatzgebühr von CHF 50 je angebrochene Viertelstunde erheben. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens, namentlich gegenüber der nachfolgenden Kundschaft, bleibt vorbehalten.

5. Begleitpersonen und Minderjährige

5.1Die buchende Person darf Gäste mitbringen; es gelten die Höchstzahlen nach Ziffer 2.3. Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Begleitpersonen diese AGB einhalten, und haftet für deren Verhalten wie für ihr eigenes.

5.2Es besteht kein Mindestalter für die Nutzung der Anlage. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person nutzen. Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die Jugendschutzbestimmungen gemäss Ziffer 8.

6. Nutzungsregeln

6.1Anlage, Einrichtung und das zur Verfügung gestellte Golfequipment sind mit Sorgfalt und gemäss den vor Ort angebrachten Anleitungen zu benutzen.

6.2Golfschläge sind ausschliesslich vom vorgesehenen Abschlagsbereich aus in Richtung Leinwand auszuführen. Während des Schwungs dürfen sich keine Personen im Schwung- oder Ballflugbereich oder vor der Abschlagslinie aufhalten. Auf herumliegende Bälle und Schläger ist zu achten.

6.3Die vor Ort bereitgestellten Bälle und Leihschläger können kostenlos benutzt und müssen nach Gebrauch zurückversorgt werden. Eigene Bälle dürfen nur verwendet werden, wenn sie sauber, unbeschädigt und frei von handschriftlichen Markierungen sind. Bälle, die im Freien verwendet wurden, dürfen nur nach vollständiger Reinigung eingesetzt werden. Eigene Schläger sind zugelassen, sofern sie unbeschädigt sind, keine scharfen Kanten aufweisen und die Schlagflächen sauber sind.

6.4Rauchen, einschliesslich E-Zigaretten, ist in der gesamten Anlage untersagt.

6.5Mitgebrachte Speisen und Getränke sind erlaubt. Der Konsum hat ausserhalb des Abschlagsbereichs zu erfolgen. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

6.6Der Zutritt zu Technik- und Lagerbereichen ist untersagt.

6.7Die Anlage verfügt über WC und Duschen. Diese sind sauber und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Sanitärräume werden nicht videoüberwacht. Verursacht eine Gruppe eine über die übliche Nutzung hinausgehende Verschmutzung, namentlich Erbrochenes, ausgelaufene Getränke, Verschmutzungen ausserhalb der Sanitäranlagen oder in erheblichem Umfang zurückgelassenen Abfall, können die tatsächlichen zusätzlichen Reinigungskosten der buchenden Person in Rechnung gestellt werden.

6.8Sofern in der Anlage eine Musikanlage zur Verfügung gestellt wird, ist die Lautstärke so einzustellen, dass Nachbarschaft und Dritte nicht gestört werden. An nationalen und kantonalen Feiertagen, sowie von 12:00-13:00 und ab 22.00 Uhr ist die Musikanlage auf Zimmerlautstärke zu reduzieren; Fenster und Türen sind geschlossen zu halten und Lärm im Eingangsbereich sowie im Freien ist zu vermeiden.

6.9Erste-Hilfe-Material ist vorhanden. Notrufnummern: 144 (Sanität), 118 (Feuerwehr), 117 (Polizei). Bei Unfall, Brand, Rauchentwicklung, Wasseraustritt oder sonstiger Gefahr ist die Nutzung sofort einzustellen, die Anlage nötigenfalls zu verlassen und die zuständige Notrufnummer zu alarmieren. Fluchtwege, Notausgänge, Löschgeräte und Verteilkästen sind jederzeit freizuhalten. Beschädigte oder erkennbar defekte Geräte und Einrichtungen dürfen nicht weiterbenutzt werden. Jeder sicherheitsrelevante Vorfall ist der Gesellschaft unverzüglich unter info@golfroom.ch zu melden. Der Ausgang ist jederzeit und ohne Zutrittscode möglich.

6.10Die Anlage darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Schuhe mit Metallspikes sind untersagt. Stark verschmutzte oder nasse Schuhe und Kleidung sind vor dem Betreten des Abschlagsbereichs zu wechseln oder zu reinigen.

6.11Die gewerbliche Nutzung der Anlage bedarf der vorgängigen Zustimmung der Gesellschaft in Textform. Als gewerbliche Nutzung gelten insbesondere entgeltlicher Golfunterricht und entgeltliche Kurse, Turniere und Firmenanlässe, Foto- und Videoproduktionen, Werbung und Produktpräsentationen sowie der entgeltliche oder unentgeltliche Weiterverkauf und die Weitergabe gebuchter Slots an Dritte ausserhalb der eigenen Gruppe. Bei Zuwiderhandlung kann die Gesellschaft die Nutzung sofort beenden und nach Ziffer 9 vorgehen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

7. Selbstbedienungsbar

7.1In der Lounge können Getränke und Snacks zu den vor Ort angeschlagenen Preisen bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar beim Bezug per TWINT (QR-Code).

7.2Der Bezug erfolgt auf Vertrauensbasis. Werden Konsumationen nicht bezahlt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Videoaufzeichnungen auszuwerten und den geschuldeten Betrag der buchenden Person in Rechnung zu stellen. Wird der Betrag nach schriftlicher Aufforderung nicht innert zehn Tagen bezahlt, kann zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von CHF 50 erhoben werden.

8. Alkohol und Jugendschutz

8.1Die Gesellschaft gibt in der Anlage keine alkoholischen Getränke ab. Mitgebrachte vergorene Getränke (namentlich Bier und Wein) dürfen nur von Personen ab 16 Jahren, gebrannte Wasser (Spirituosen) nur von Personen ab 18 Jahren konsumiert werden.

8.2Die Nutzung des Simulators in stark alkoholisiertem Zustand ist untersagt. Die buchende Person sorgt für die Einhaltung dieser Bestimmung innerhalb ihrer Gruppe. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer zu kontrollieren, auch nachträglich durch Auswertung der Videoaufzeichnungen.

9. Schäden und Verstösse

9.1Bereits beim Betreten der Anlage festgestellte Schäden, Verschmutzungen oder fehlende Gegenstände sind vor Beginn der Nutzung unverzüglich und nach Möglichkeit mit Foto an info@golfroom.ch zu melden. Unterbleibt die Meldung, kann dies bei der Beweiswürdigung zum Zeitpunkt der Schadensentstehung berücksichtigt werden. Eine Vermutung, dass ein nicht gemeldeter Schaden von der jeweiligen Gruppe verursacht wurde, wird damit nicht begründet.

9.2Die buchende Person haftet für sämtliche Schäden an der Anlage, der Einrichtung und dem Equipment sowie für entwendete Gegenstände, die durch sie oder ihre Begleitpersonen verursacht werden. Beschädigungen und Verschmutzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, werden auf Kosten der verursachenden bzw. der buchenden Person behoben. Bei grober Verschmutzung können die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

9.3Schäden, Störungen und besondere Vorkommnisse sind der Gesellschaft unverzüglich per E-Mail (info@golfroom.ch) oder über das Kontaktformular zu melden.

9.4Bei Verstössen gegen diese AGB kann die Gesellschaft die fehlbare Person wegweisen, von künftigen Buchungen ausschliessen und ein Hausverbot aussprechen. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

9.5Zurückgelassene Gegenstände werden während 30 Tagen aufbewahrt, soweit dies zumutbar ist. Verderbliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände können sofort entsorgt werden. Versand und besondere Aufbewahrung erfolgen auf Kosten und Gefahr der berechtigten Person. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen bleiben vorbehalten.

10. Haftung der Gesellschaft

10.1Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Golfsport in Innenräumen sind typische Risiken inhärent, namentlich von der Leinwand oder von Wänden abprallende Bälle, Fehlschläge, die Schwungbewegungen anderer Personen sowie am Boden liegende Bälle und Ausrüstungsgegenstände.

10.2Die Haftung der Gesellschaft für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Personenschäden sowie für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

10.3Für mitgebrachte Wertgegenstände, Garderobe und persönliche Ausrüstung wird keine Haftung übernommen. Die Gesellschaft haftet nicht für Störungen der Systeme von Drittanbieterinnen (Buchung über Trackman, Zahlung über Adyen, Zutritt über Avigilon Alta), die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Ansprüche auf Verlängerung, Gutschrift oder Rückerstattung nach Ziffer 11 bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Technische Störungen

11.1Bei technischen Problemen mit dem Simulator steht die Hotline von Trackman unter +49 6131 493 2002 zur Verfügung. Bei Problemen mit dem Zutritt, der Anlage oder der Zahlung ist die Gesellschaft unter info@golfroom.ch erreichbar. Störungen sind nach Möglichkeit während des laufenden Slots zu melden; eine spätere Meldung kann bei der Beurteilung des Anspruchs berücksichtigt werden.

11.2Konnte die Anlage während des gebuchten Slots ohne Verschulden der Kundschaft überhaupt nicht benutzt werden, namentlich bei verweigertem Zutritt oder vollständigem Ausfall des Simulators, wird der Buchungsbetrag auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. Auf Wunsch der Kundschaft kann stattdessen ein Guthaben nach Ziffer 12 gewährt werden. Die Fehlbedienung der Software gilt nicht als technische Störung.

11.3Konnte die Anlage nur teilweise benutzt werden, gewährt die Gesellschaft nach Wahl der Kundschaft eine dem Anteil der nicht nutzbaren Zeit entsprechende Gutschrift oder eine Ersatzbuchung. Beeinträchtigungen von weniger als zehn Minuten begründen keinen Anspruch.

11.4Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Aufwendungen oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.5Kann ein Slot aus Gründen nicht rechtzeitig begonnen werden weil die vorangehende Gruppe die Anlage nicht rechtzeitig verlassen hat, wird die Nutzungszeit soweit betrieblich möglich entsprechend verlängert. Ist eine Verlängerung nicht möglich, wird der Buchungsbetrag anteilig zurückerstattet oder nach Wahl der buchenden Person anteilig gutgeschrieben. Verzögerungen von weniger als zehn Minuten begründen keinen Anspruch.

11.6Die Precision Golf GmbH kann eine Buchung absagen, wenn die Nutzung aus betrieblichen oder technischen Gründen, wegen behördlicher Anordnung, Strom- oder Wasserausfall, Einbruch, notwendiger Reparaturen oder höherer Gewalt nicht möglich ist. Die Kundschaft erhält nach ihrer Wahl den Buchungsbetrag zurückerstattet oder einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.7Tiere sind in der Anlage nicht zugelassen. Ausgenommen sind Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen.

12. Guthaben und Gutscheine

12.1Guthaben und Gutscheine sind ab Ausstellung während 10 Jahren gültig und ausschliesslich für Buchungen der Anlage einlösbar. Nicht eingelöste Guthaben verfallen nach Ablauf dieser Frist.

12.2Guthaben werden nicht bar ausbezahlt. Ein bei der Einlösung verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer bestehen. Mehrere Guthaben können kombiniert werden, sofern nichts anderes angegeben ist. Aktions- und Rabattcodes sind nicht kumulierbar.

12.3Guthaben sind nicht übertragbar, soweit sie auf einem persönlichen Benutzerkonto gutgeschrieben werden. Als Gutschein ausgestellte Guthaben sind übertragbar. Bei Verlust des Codes besteht kein Ersatzanspruch, sofern der Code nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

12.4Bei Einstellung des Betriebs werden noch nicht eingelöste Guthaben nicht zurückerstattet.

13. Videoüberwachung

13.1Die Anlage, einschliesslich des Eingangsbereichs, ist zum Schutz von Personen und Eigentum, zur Aufklärung von Vorfällen und zur Durchsetzung dieser AGB videoüberwacht. Es findet keine Gesichtserkennung statt. Auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf www.golfroom.ch.

14. Änderungen dieser AGB

14.1Die Gesellschaft kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Buchungen gilt die im Zeitpunkt der jeweiligen Buchung publizierte Fassung.

15. Schlussbestimmungen

15.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.2Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.3Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die Gerichte im Gerichtsbezirk Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

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